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Die Verbraucherschlichtungstelle

15.01.2020

... heisst nun Universalschlichtungsstelle

Gewerbetreibende sind verpflichtet auf ihrer Webseite im Impressum wie auch in den AGB auf die OS-Plattform der EU zu verlinken.

Zum 1.1. trat eine Änderung für Händler und Unternehmer ein. Die Zuständigkeit für eine Streitbeilegung obliegt nun der Universalschlichtungsstelle.
Die Information dazu muss auf den meisten Webseiten aktualisiert werden. Dies haben wir soeben für alle Kunden, die diese Änderung betrifft, erledigt.
 

Wenn Sie mehr zum Thema erfahren möchten, können wir Ihnen die Zusammenfassung zu all diesen Informationen auf der Webseite empfehlen, deren Premium-Partner wir sind:
eRecht24 - Streitschlichtung: Schon wieder neue Informationspflichten für Händler und Unternehmer
 


Haben wir Sie überzeugt?

Wenn wir Sie für unsere Angebote begeistern konnten, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme Ihrerseits freuen.


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